Kath. Pfarrheim Thiersheim - Hausordnung

Hausordnung für das Katholische Pfarrheim Thiersheim

  1. Zweck des Hauses

    1. Förderung des kirchlichen, sozialen und kulturellen Lebens

    2. Pflege von Gruppen und Gemeinschaften unterschiedlicher Altersstufen

    3. Durchführung von Privat- und Vereinsveranstaltungen


  2. Träger

      Der Träger des Hauses ist die Katholische Kirchenstiftung Thiersheim

  3. Nutzungsbestimmungen

    1. Eine Vermietung erfolgt ausschließlich an Einwohner aus dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim (Markt Thiersheim, Markt Thierstein, Gemeinde Höchstädt i.F.) Die Entscheidung über die Vermietung liegt bei der Heimleitung.

    2. Nicht zu vermieten ist es an Vereine, Gruppen oder Privatpersonen, die gegen kirchliche und religiöse Ordnungen oder gegen allgemeine gesellschaftliche Regeln sowie gegen die Menschenrechte verstoßen.

    3. Werden für eine Veranstaltung Eintrittskarten verkauft, ist dies mit dem Träger zu vereinbaren.

    4. Bei allen Veranstaltungen müssen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz/JÖSchG) befolgt werden.

    5. Für alle Veranstaltungen aus dem kirchlichen Bereich der katholischen Pfarrgemeinde Thiersheim werden keine Mietkosten berechnet.

    6. Für alle nicht unter Punkt e) fallenden Veranstaltungen werden Mietkosten, die unter Abschnitt 4 aufgeführt werden, erhoben.

    7. Mietwünsche müssen rechtzeitig mit der Heimleitung vereinbart werden. Dabei wird getrennt über den großen Saal, das Vereinszimmer und die Küchenbenutzung gesprochen.

    8. Der Mieter ist verpflichtet, die benutzten Räume, gegebenenfalls die Küche, die Kücheneinrichtungen, insbesondere den Herd und Backröhre, benutztes Geschirr und Gläser ordentlich zu reinigen und ordnungsgemäß aufzuräumen.

    9. Alle Schadenfälle im Pfarrheim und den Außenanlagen sind der Heimleitung zu melden. Für die Instandsetzung oder Neubeschaffung entstehenden Kosten haftet der Mieter.

    10. Für kirchliche Veranstaltungen im Rahmen der katholischen Pfarrgemeinde Thiersheim besteht Versicherungsschutz aus den Sammelversicherungsverträgen der Diözese Regensburg.

    11. Für nichtkirchliche Veranstaltungen besteht von Seiten des Trägers Haftungsausschluss. Für Schäden im Pfarrheim und Außenanlagen haftet der Mieter.

    12. Der Mieter hat sicherzustellen, dass durch Veranstaltungen keine Lärmbelästigungen entstehen. Ab 22.00 Uhr abends sind Fenster und Türen geschlossen zu halten und Musik ist auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

    13. Nach Veranstaltungsende hat der Mieter alle Lichter und den Strom in der Küche auszuschalten sowie alle Fenster und Türen sorgfältig zu verschließen.

    14. Die Abrechnung ist mit der Heimleitung durchzuführen. Dort sind auch die Schlüssel abzugeben und gegebenenfalls Schäden zu melden.

    15. Bei Nichtbenutzung oder Terminänderung (ohne Ersatzmieter) müssen 30 % der Miete als Unkostenbeitrag geleistet werden.

    16. Im Pfarrheim besteht bei allen Veranstaltungen grundsätzlich Rauchverbot.

    17. Während Gottesdiensten in der Pfarrkirche sind Veranstaltungen im Freien untersagt und im Pfarrheim gegebenenfalls Türen und Fenster geschlossen zu halten und auf Zimmerlautstärke zu achten.

    18. Das Parken im Pfarrhof ist während Gottesdiensten, bzw. bereits schon eine Stunde zuvor, untersagt. Die Gottesdienstzeiten sind dem Aushang oder der Website (www.thiersheim-katholisch.de) zu entnehmen.

    19. Das Parken vor der Garage im Pfarrhof ist generell untersagt. Der Garten hinter der Garage ist privat und nicht Teil der Pfarrheimnutzung.

    20. Es dürfen keine Reißzwecke in Tische, keine Nägel in Wände geschlagen werden. Sollten Bierzeltgarnituren aufgestellt werden, so sind die Füße mit Filz auszustatten um eine Beschädigung des Fußbodens auszuschließen.

    21. Es ist nicht gestattet Feuerwerke abzuhalten. Dies gilt auch für Tischfeuerwerke und sogenannte Sternchenwerfer im Pfarrheim. Sollten Dekorationsmittel wie z.B. Konfetti und dergleichen im Außenbereich gestreut werden, so sind die Außenanlagen sorgfältig davon zu reinigen.

    22. Die Kühltheke befindet sich in Privateigentum und darf nicht genutzt werden.

    23. Das Abnehmen der Vorhänge ist nicht gestattet.

    24. Das Pfarrheim wird während der Schulferien (Ostern, Pfingsten, Sommerferien, Weihnachten) nicht vermietet. Ebenso das Wochenende vom 1. Advent. Die weiteren Samstage im November können erst ab 12.00 Uhr mittags gemietet werden.

    25. Die Schlüsselübergabe erfolgt frühestens am Vortag der Nutzung ab 16.00 Uhr. (Soweit keine weitere Veranstaltung am Vortag der Nutzung stattfindet; Absprache mit der Heimleitung). Sollten die Räume schon früher angemietet werden, fallen pro Tag weitere Gebühren an. (siehe Punkt 4 Mietkosten) Nach dem Nutzungstag ist das Pfarrheim bis spätestens 11.00 Uhr zu verlassen.


  4. Mietkosten

    Laut Beschluss der katholischen Kirchenverwaltung Thiersheim betragen die Mietkosten pro Tag:

    für Vereinszimmer (ohne Heizung) 20,00 €
    für Saal (ohne Heizung) 100,00 €
    für die Küche 30,00 €
     
    Heizungszuschlag während der Heizperiode pauschal 30,00 €
     

    weitere Miettage ohne Nutzung z.B. für Herrichten:
    für Vereinszimmer 20,00 €
    für Saal 40,00 €

    Die Mietkosten reduzieren sich anteilmäßig, falls Räume nur stundenweise benutzt werden bzw. wenn keine Küchennutzung anfällt.


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hier gibt es unseren digitalen
Pfarrbrief (PDF)
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